Am 1. Dezember eines jeden Jahres ist durch die Vereine eine Bestandserhebung durchzuführen, entsprechende Vordrucke werden durch den Kreisfachwart zugesandt. Die Beiträge sind pünktlich dem Schatzmeister zu überweisen.
Bei Verzug wird je Mitglied des jeweiligen Vereins ein Bußgeld erhoben (€ 0,50 je Jugendlicher, € 1,00 je Erwachsener).