Kreiskeglerverband Rotenburg (Wümme)

Allgemeine Durchführungsbestimmungen

Punktspiele und Kreismeisterschaften werden nach der DKB-Sportordnung durchgeführt in Anlehnung der Spieldurchführungsbestimmungen des Bezirks Lüneburg, soweit keine anderen Bestimmungen beschlossen sind.

An-und Abmeldungen von Mannschaften sind bis zum 30. April jeden Jahres sowie die namentlichen Mannschaftsmeldungen(außer der letzten Mannschaft) sind vor Saisonbeginn, spätestens bis zum 31. Juli, jeden Jahres dem  zuständigen Sportwart schriftlich zu melden. Bei Nichteinhaltung wird ein Bußgeld von € 10,00 pro Mannschaft erhoben.

Der DKB-Paß  ist vor Spielbeginn der Aufsicht und zur gegenseitigen Einsichtnahme vorzulegen. Die gültige Beitragsmarke muss enthalten sein, ansonsten kein Startrecht.  Bei Fehlen  dieser Unterlage ist ein Bußgeld von € 10,00 unverzüglich auf das Konto des Kreiskeglerverbands zu zahlen.

Aufsicht hat immer die zuerst genannte Mannschaft im Spielplan. Nur diese ist verantwortlich für die Spieldurchführung, für die Ausfüllung des Spielberichtes und deren pünktliche Übermittlung (am Spieltag) an den zuständigen Sportwart bzw. Damenwartin. Später übermittelte Spielberichte werden mit einem Bußgeld von € 10,00 belegt. Die Spielberichte der Kreisliga gehen an den 2.Sportwart. Die Spielberichte sind im Durchschreibeverfahren gefertigt. Das Original verbleibt bei der aufsichtführenden Mannschaft, eine Durchschrift wird dem Gegner übergeben.

Das Bahngeld beträgt je Mannschaft und Spiel € 20,00 bei 4er Mannschaften. Die Bahnkosten sind sofort nach Spielschluss mit dem Bahnwirt gegen Quittung abzurechnen.

Es werden 3:0, 0:3,2:1 oder 1:2 Spielpunkte vergeben. Zwecks Vermeidung von Stichspielen zwischen punktgleichen Mannschaften werden Einzelwertungspunkte vergeben. Aus jeder Spielpaarung werden die fünf besten Einzelergebnisse herausgezogen, z.B. 3:2, 2:3 oder 4:1 usw. Diese Einzelwertungspunkte werden während der Punktspielserie bei den Spielpunkten herangezogen. Hierbei zählen nur die erreichten Pluspunkte. Bei Nichtantritt einer Mannschaft erfolgt die Wertung mit 3:0 Spiel- und 4:0 Einzelwertungspunkten. Sollte es auch bei den Einzelwertungspunkten zu einer gleichen Punktzahl kommen, zählt der direkte Vergleich zwischen den punktgleichen Mannschaften. Sollte dieses Spiel unentschieden ausgegangen sein, so ist die Mannschaft besser zu platzieren, die in diesem Spiel die meisten Einzelwertungspunkte erzielt hat. Eine Mannschaft kann in einem Spiel nur soviel Einzelwertungspunkte erreichen, wie es die Mannschaftsstärke vorgibt.

Wenn ein Klub keine Damenmannschaft gemeldet hat, kann mit bis zu 2 Damen in jeder Herrenmannschaft gekegelt werden. Spielberichte sind beim 1.Sportwart abzufordern.

Die Vereine/Abteilungen sind für die in Ihrem Bereich liegenden Bahnen sowie deren sportgerechten Zustand verantwortlich. Reklamationen über Kegelstand und Bahnbeschaffenheit können zum Ausschluss der jeweiligen Bahn führen. Die Bahnen sind am Spieltag für Trainingszwecke gesperrt.

Ein Warmkegeln findet nicht statt, gestattet sind jedoch 5 Eingewöhnungswürfe pro Kegler/in. Nicht rechtzeitiger Start- bzw. Spielbeginn bedeutet Start- bzw. Spielverlust. Die Spiele müssen alle zur Austragung kommen.

Bei Nichtantritt einer Mannschaft wird ein Bußgeld von € 50,00 erhoben, außerdem sind die Bahnkosten an den Bahneigner zu entrichten. Der Gegner hat durchzukegeln. Mannschaften, die nicht vollständig antreten, beenden mit dem letzten Starter das Spiel, der Gegner hat durchzukegeln. Entsprechende Eintragungen sind in dem Spielbericht zu vermerken. Mannschaften, die nach Saisonbeginn bzw. nach Versenden der Spielunterlagen aufgeben, werden mit einem Bußgeld von € 100,00 und deren Folgekosten belegt.

Für das verspätete Bezahlen der Startgelder für die Kreismeisterschaften und der Nenngelder werden folgende Bußgelder angesetzt:

Kreismeisterschaften: € 2,00 / Kegler bzw. Paar, maximal € 15,00

Nenngeld: € 3,00 / Mannschaft

Bernhard Wahlers
Zum Neuen Lande 22
27386 Bothel
 
0 42 66 / 98 18 49
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